Versteuerung

Unterhalb der Freibeträge ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei. Was aber, wenn man diese Grenze übersteigt?

Von der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente haben leider häufig jüngere Menschen Nachteile. Denn je länger die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt wird, umso höher ist die Besteuerung. Die Auszahlung der Rente zählt als Ertrag. Und ein höherer Ertragsanteil spricht für höhere Steuern.

Man nehme als Beispiel, dass Herr Müller, der nunmehr das fünfzigste Lebensjahr erreicht hat, in seinem Job als Fleischer nicht mehr arbeiten kann, also berufsunfähig wird. Vertraglich vereinbart ist, dass Herr Müller eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr ausbezahlt bekommt. Der Paragraph 55 aus der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung besagt, dass diese verbleibenden 15 Jahre, in denen Herr Müller seine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, die oberhalb der Freibeträge liegt, versteuern muss. Er muss in diesem Fall 16 Prozent, was den Ertragsanteil ausmacht, der Berufsunfähigkeitsrente versteuern.

In ganz wenigen Fällen bieten die Versicherungsunternehmen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsrente an, die lebenslang ausbezahlt wird. Nun ist also jener junge Mensch sehr benachteiligt, der gerade mit dreißig Jahren berufsunfähig wird, die Berufsunfähigkeitsrente allerdings bis zu seinem Ableben beziehen wird. Dieser junge Mensch hat natürlich entsprechend mehr zu versteuern, als jener oben erwähnte Fleischer, der nur 15 Jahre lang die Berufsunfähigkeitsrente empfangen wird. Allerdings hat dieser junge Mensch natürlich den unglaublichen Vorteil, seine Rente bis zum Ableben zu erhalten. Die Richtlinien für den Fall, dass dieser junge Mensch mit 30 Jahren berufsunfähig wird, richten sich allerdings nach der Besteuerung als Leibrente.

Geregelt im Paragraphen 22 EKStG richtet sich die Besteuerung nach jenem vollendeten Lebensjahr, in dem die Berufsunfähigkeitsrente erstmalig bezogen wurde – im Beispiel also mit 30 Jahren. Doch auch aus dieser Regelung folgt die Tatsache, dass ein späteres Eintreten der Berufsunfähigkeit steuerliche Vorteile mit sich bringt.