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NachprüfungDas Versicherungsunternehmen hat das Recht, eine jährliche Prüfung der Berufsunfähigkeit des Versicherten zu fordern. Die Berufsunfähigkeitsrente wird häufig nur befristet für einen bestimmten Zeitraum – meist ein Jahr - ausbezahlt. Wenn der Vertrag entsprechend gestaltet wurde, unterliegt der Versicherungsnehmer der Beweispflicht und muss dadurch alljährlich eine Prüfung der Berufsunfähigkeit von einem Facharzt durchführen lassen. Wird die Berufsunfähigkeitsrente unbefristet ausbezahlt, hat das Versicherungsunternehmen das Recht, einmal jährlich prüfen zu lassen, ob der Versicherungsnehmer noch immer als berufsunfähig eingestuft werden muss. Weiterhin hat der Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung die Pflicht, jede gesundheitliche Veränderung dem Versicherungsunternehmen anzuzeigen. Ist der Gesundheitszustand vom Versicherungsnehmer insoweit wiederhergestellt, dass er dem früheren Job wieder nachgehen könnte, wird die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsrente gestrichen. In der Regel wird der ursprüngliche Gesundheitszustand allerdings nicht wieder derartig hergestellt, dass man diesem Beruf wieder nachgehen kann. Wenn dem doch so ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente gestrichen wird, weil der entsprechende Gesundheitszustand wiederhergestellt ist, hat man die Pflicht, sich arbeitssuchend zu melden oder eine Arbeit anzunehmen. Befindet sich das Versicherungsunternehmen in der Leistungspflicht, ist also die Berufsunfähigkeit bewiesen, hat er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente sofort wieder aufzunehmen. Es erfolgt dann eine Nachzahlung der ausgebliebenen Beträge über die Zeit, die die Gesundheitsprüfung in Anspruch genommen hat, vorausgesetzt, die Rente hat dem Versicherungsnehmer zugestanden.
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