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Nachmeldung & AnfechtungLeicht kann es mal passieren, dass man als Versicherungsnehmer einige Angaben vergisst; kann man diese nachtragen? Nicht alle Krankheiten, nicht jede Allergie und nicht jeden Krankenhausaufenthalt hat man beim Ausfüllen des Antrages im Kopf. Oft hilft es, sich diese schon vorher zu überlegen und aufzulisten, aber es kann immer passieren, dass man eine Angabe vergisst. Oftmals ist es aber möglich, dem Versicherungsunternehmen eine Nachmeldung abzugeben. Nutzt man diese Option, was unbedingt empfehlenswert ist, räumt man dem Versicherungsunternehmen allerdings gleichzeitig ein einmonatiges Rücktrittsrecht ein. Das bedeutet, hat man eine schwerwiegende Krankheit vergessen, wirkt das, als sei sie arglistig vom Versicherungsnehmer verschwiegen worden. In solchen Fällen kann man damit rechnen, dass der Versicherungsvertrag zurückgezogen wird. Geht es lediglich um Kleinigkeiten, eine kleine Grippe, die einige Jahre zurückliegt, gehen die meisten Versicherungsunternehmen wirklich von einem Vergessen aus, sodass meist der Versicherungsvertrag bestehen bleibt. Solange, wie nicht alle Krankheiten nachgemeldet sind, und in der einmonatigen Rücktrittsphase des Versicherungsunternehmens ist der Vertrag schwebend gültig. Das bedeutet, dass lediglich vorläufiger Versicherungsschutz besteht. Nach Annahme durch das Versicherungsunternehmen ist der Vertrag allerdings vollständig gültig. Es lohnt sich, wenn man sich Beratung durch Ärzte, Anwälte, Verbraucherschutzzentralen oder auch durch Versicherungsberater einholt. Sollten Probleme dabei auftauchen, empfiehlt sich ein Fachanwalt im Versicherungs- und Vertragsrecht. Es scheint schier unglaublich, dass es in vergangener Zeit häufig dazu gekommen ist, dass seitens Versicherungsgesellschaft nachträglich der Vertrag angefochten wurde. Stellten Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, haben sich die Versicherungsunternehmen auf den §119 BGB berufen, der festhält, man könne nachträglich die Versicherungsbedingungen anfechten. Grund sei ein Vertragsfehler. Als Versicherungsnehmer verlässt man sich natürlich auf die Richtigkeit eines Vertrages. Leider herrscht in diesem Falle keine Ausgewogenheit zwischen den Rechten des Versicherungsnehmers und denen der Versicherungsgeber, sodass man sich wirklich vorher informieren muss. Direkt nachzufragen, ob das Versicherungsunternehmen mit einer Anfechtung durch Irrtum arbeitet, hilft weiter.
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