Einkommen

Dem Versicherungsunternehmen ist im Schadensfall die Berufskunde inklusive der genauen Gehaltsangaben vorzulegen.

Im Schadensfall erhält das Versicherungsunternehmen vom Versicherungsnehmer eine so genannte Berufskunde. Hier sind die genauen Tätigkeitsfelder aufgelistet, welche man davon noch ausführen kann und als Beweismittel für die Berufsunfähigkeit sind jene Tätigkeiten aufgelistet, die die Kerntätigkeiten sind, aber nicht mehr ausgeführt werden können. Diese Tatsache führt nun zur Berufsunfähigkeit. Im Falle einer abstrakten Verweisung allerdings kann es dazu kommen, dass dem Versicherungsnehmer eine andere, vergleichbare Tätigkeit zugemutet werden kann. Hierfür sind die Einkommensverhältnisse sehr wichtig, denn bei einem durchschnittlichen Einkommen kann der Versicherer fordern, dass dem Versicherungsnehmer bis zu 20 Prozent weniger Gehalt zugemutet wird, wenn er dadurch wieder Arbeit finden kann, in der er aufgrund seiner körperlichen Gebrechen nicht eingeschränkt scheint. Bei Selbstständigen wird als Einkommensbescheid ein solcher vom Steuerberater verlangt, der Auskunft über das Vorjahreseinkommen gibt.

Häufig ist die Einkommensbestätigung vom Steuerberater oder eine Gehaltsbestätigung des ehemaligen Arbeitgebers ausreichend für die Berufskunde. Ein Steuerbescheid wäre zwar umfangreicher, dadurch aber auch aufwendiger. Bei solchen Bescheiden ist es wichtig, jene Positionen auszustreichen, die nichts mit dem eigenen Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit zu tun haben; beispielsweise also Einkommen von im selben Haushalt lebenden Personen. Aber auch Einkünfte aus Kapitalanlagen sind auszustreichen.

Gewinn und Verlust Rechnungen und Bilanzen sind von den jeweiligen Gesellschaftsformen selbstständiger Unternehmer vorzulegen. Um auf einen Durchschnittswert verlangen einige Versicherungsunternehmen sogar die Gehalts- oder Gewinnauskünfte der letzten fünf Jahre. Hierbei ist es aber wichtig, auch die entsprechende Arbeitszeit anzugeben. Angestellte bekommen häufig einen fixen Gehaltsbetrag, während die Vergütung Selbstständiger extrem leistungsabhängig ist. Für höheren Stundenaufwand gibt es auch ein höheres Honorar.