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Vorvertragliche AnzeigepflichtEs ist von absoluter Wichtigkeit, jede noch so kleine Krankheit vor dem Versicherungs-Vertragsabschluss zu melden. Verschweigt man seine Krankenhistorie aus Angst, die Berufsunfähigkeitsversicherung könne mit einer Ablehnung des Versicherungsschutzes reagieren, wozu sie die Option hat, oder auch, wenn man Angaben schlichtweg vergessen hat, kann das zum Verfall des Versicherungsschutzes führen. Eine gefährliche Situation; Ehrlichkeit zahlt sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings im wahrsten Sinne des Wortes aus. Die Versicherungsunternehmen könnte man als „Datensammler“ bezeichnen. In vielen Fällen ist eine vorherige Gesundheitsprüfung fällig. Auch die Tatsache, dass man eventuell Raucher ist und damit einem erhöhten Risiko unterliegt, darf nicht verschwiegen werden. Wird beispielsweise Lungenkrebs diagnostiziert, der auf das Rauchen zurückzuführen ist und zur Berufsunfähigkeit führt, wird der Versicherungsschutz entfallen, weil das Rauchen arglistig vom Versicherungsnehmer verschwiegen wurde. Die vom potenziellen Versicherungsnehmer angegebenen Daten werden in der Wagnisdatei für Lebensversicherer abgelegt. Möchte der Versicherungsnehmer nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und gibt seine Daten auf dem Vertrag an, wird das Versicherungsunternehmen diese Daten mit der Wagnisdatei abgleichen. Stellt das Versicherungsunternehmen Differenzen fest, etwa dass der potenzielle Versicherungsnehmer eine in seiner Vergangenheit aufgetretene Krankheit verschwiegen hat, wird das Versicherungsunternehmen seinen potenziellen Kunden höchstwahrscheinlich ablehnen. Hat erstmal ein Versicherer den Antrag abgelehnt, passiert es oft, dass dieser Versicherungsnehmer auch bei anderen Unternehmen abgelehnt wird. Letzten Endes kann es dazu führen, dass kein Versicherungsunternehmen diesen Menschen versichern wird. Fazit: Mit der Wahrheit fährt man am besten! Sollte man solche Erkrankungen in seiner Vergangenheit gehabt haben, dass viele Versicherungsunternehmen aufgrund der Krankheit ablehnen, bleiben einem noch die Erwerbsunfähigkeits- oder die Grundfähigkeitsversicherung.
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