Ombudsmann

Ein Ombudsmann hat die Aufgabe, zwei zerstrittene Gruppen unparteiisch zu beraten und zwischen ihnen zu schlichten.

Diesen neutralen Schlichter gibt es im Versicherungswesen für jene Fälle, die Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber nach sich ziehen. Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung meint das beispielsweise, dass die Versicherung sich weigert, ihren Leistungen nachzukommen, und der Versicherungsnehmer die vorgelegten Darlegungen nicht nachvollziehen kann.

Der Vorteil des Ombudsmannes ist jener, dass gerichtliche Verfahren natürlich sehr teuer werden können, während diese Streitschlichtungen für den Versicherungsnehmer kostenfrei sind. Weiterhin gelingt es einem neutralen Schlichter häufig, zufrieden stellend zu vermitteln.

Die ideale Schlichtung verläuft natürlich durch einen Kompromiss; vielleicht haben beide Parteien – versehentlich oder arglistig – Fehler gemacht, die sie nun beiderseits eingestehen können. Der Vertrag wird mit der Behebung beider Fehler weitergeführt und damit die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Alternativen gibt es nur zwei: Entweder, das Versicherungsunternehmen hat wirklich zu Unrecht die Rente verweigert, oder der Versicherungsnehmer hat einen bestimmten Fehler gemacht. In beiden Fällen findet der Ombudsmann die richtige Lösung. Er arbeitet unabhängig, sodass man sich seiner Loyalität sicher sein kann.

Der in einem Verein organisierte Ombudsmann verfolgt zwei Ziele mit seiner Arbeit: Zum einen soll der Verbraucherschutz groß geschrieben werden, zum anderen sollen natürlich außergerichtliche Lösungen gefunden werden. Für Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer ist das oft die bessere Alternative. Im Übrigen unterstützt ein Ombudsmann für Versicherungen nicht nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern in fast allen Bereichen – ausgenommen sind Krankenversicherungen.

Das Vorgehen mit einem Schlichter ist klar geregelt. Zunächst sollte der Versicherungsnehmer natürlich das Versicherungsunternehmen direkt ansprechen, um seine Bedenken zu äußern. Hilft dies nichts, kann der Ombudsmann eingeschaltet werden. Durchschnittlich binnen drei Monaten ist der Streit geschlichtet. Sollte auch der Ombudsmann das Versicherungsunternehmen nachvollziehen und damit die Rente noch immer nicht ausbezahlt werden, stehen weitere gerichtliche Wege offen.