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BerufskundeUm im Schadensfall Zahlungen zu erhalten, ist es wichtig, das Berufsbild vom Versicherungsnehmer genau aufzuzeigen. Damit ein Arzt, möglichst ein Facharzt, das Gutachten ordnungsgemäß erstellen kann, ist es von absoluter Wichtigkeit, eine so genannte Berufskunde herauszuarbeiten. Hier wird das Berufsbild Allgemein erklärt und es wird auf die einzelnen Punkte eingegangen, die der Versicherungsnehmer speziell ausgeführt hat. Denn gerade in kleinen Unternehmen erweitert sich das Spektrum der Tätigkeiten auch um jene, die eigentlich außerhalb des Berufsbildes liegen. Das bedeutet: Der Beruf wird gegliedert in die Kerntätigkeiten, also jene Tätigkeiten, die das Berufsbild im Allgemeinen ausmachen, und in alle Tätigkeiten, die der Versicherungsnehmer auszuführen hat – eine Aufstellung also des kompletten Arbeitstages. Es ist empfehlenswert, um das komplette Tätigkeitsspektrum zu erfassen, sich professionelle Hilfe zu holen. Die Bundesagentur für Arbeit, die IHK oder die Handwerkskammer haben Berufsprofile, denen man die genauen Tätigkeitsfelder entnehmen kann. Diese findet man auf den jeweiligen Homepages, aber man gelangt an diese Informationen und an eine Zusendung der Berufskunde auch durch ein freundliches Telefonat mit den Zuständigen. Der Vorteil dieser Methode liegt daran, dass man korrekte Formulierungen erhält und diese Tätigkeiten hieb- und stichfest sind. Sie zeichnen das offizielle Bild des Berufes. Dennoch ist es unabdingbar, den kompletten Berufsalltag mit all seinen zusätzlichen Aufgaben zu schildern, aber auch ehrlich dabei zu sein, wenn man nicht alle das Berufsbild kennzeichnenden Tätigkeiten zu erledigen hat. Gibt es Unstimmigkeiten in dem Berufsbild, ziehen Versicherungsunternehmen gerne die Arbeitsagentur, die IHK oder die Handwerkskammer hinzu. Diese Prozedur muss nicht immer positiv enden – ein langer Atem ist wichtig!
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