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ArztwahlGibt es eigentlich bestimmte Voraussetzungen für die Arztwahl bei der Erstellung des Gutachtens bei Berufsunfähigkeit? Es ist wichtig, den Arzt über alles in Kenntnis zu setzen: Über sämtliche Gebrechen sowie über den Berufszweig. Um zu vermeiden, dass das Gutachten unrealistisch ausgestellt wird, ist dies nötig. Der Arzt sollte einen ausführlichen Bericht darüber schreiben, welche Gebrechen aufgetreten sind, wie die Verletzungen eingetreten sind und warum der Patient, also der Versicherungsnehmer, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es empfiehlt sich, für dieses Gutachten einen Facharzt aufzusuchen. Denn dadurch kann sichergestellt werden, dass das Gutachten so ausfällt, dass bei der Versicherung keine Zweifel an der Berufsunfähigkeit bestehen. Möglichst einen Facharzt, der nicht das erste Gutachten auf diesem Gebiet erstellt. Man hat als Versicherungsnehmer zwar freie Arztwahl, allerdings sollte man bedenken: Es geht um die Erhaltung des Lebensstandards, daher ist das Gutachten für die Versicherung wichtig! Kompetenz ist das oberste Gebot. Auch wenn es für den Patienten prima klingt, dass sich der Arzt bemüht und hin und wieder etwas mehr betont, dass der Patient definitiv berufsunfähig ist, sollte der Versicherungsnehmer darauf verzichten. Kommt die alles überprüfende Versicherung dahinter, wird das komplette Geld gestrichen – und das ist nicht Sinn der Sache! Um dieses Hinzudichten zu vermeiden, haben die Versicherungsunternehmen das so genannte Quoteln eingeführt. Das besagt, dass exakte Prozentpunkte ausdrücken, in welchem Grad die Schädigung ausfällt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden Beruf und Beeinträchtigung von dem Versicherungsunternehmen gegenübergestellt, um zu bewerten, in welchem Grad die Berufsunfähigkeit vorliegt. Gibt es bei dieser Gegenüberstellung noch Zweifel, findet die eben beschriebene Prozentbewertung Anwendung Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Das Gutachten vom Facharzt sollte unbedingt vom Versicherungsnehmer geprüft werden. Ist er damit nicht einverstanden, hat er das Recht, weitere Gutachten aus eigener Tasche zu finanzieren. Eine sehr langwierige und teure Prozedur steht dem bevor, der sich darauf einlassen muss.
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