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Schadensfall: Meldung der BerufsunfähigkeitEs ist passiert: Man ist berufsunfähig geworden und möchte nun die Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen. Bevor eine Beschreibung folgt, was man im Schadensfall zu beachten hat, sei erwähnt, dass der Versicherungsnehmer unbedingt bei Vertragsabschluss alle Angaben ordnungsgemäß zu geben hat. Alle Angaben müssen ordnungsgemäß sein, denn ansonsten passiert es im schlimmsten Falle, dass der Versicherungsschutz bei Eintreten der Berufsunfähigkeit infolge einer verschwiegenen Krankheit erlischt. Bereits bezahlte Beiträge gehen dabei verloren. Der Versicherungsgeber hat aufgrund der falschen Angaben drei Jahre Rücktrittsrecht! Auch Versehen können als arglistiges Verschweigen ausgelegt werden, sodass wirklich Vorsicht angebracht ist! Weiterhin ist es die Pflicht eines Kunden, Meldungen durchzuführen, wenn ein versichertes Risiko steigt. Als Beispiel sei genannt, wenn ein Versicherungsnehmer in einem Bürojob die BU abschließt und anschließend eine Umschulung in einen Beruf einer höheren Schadensgruppe unternimmt. Dies ist der Versicherung zu melden! Drei goldene Regeln helfen, im Schadensfall richtig vorzugehen: Dann muss der Schaden gemeldet werden. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungsunternehmen fordern die Schadensmeldung innerhalb von 24 Stunden. Die goldene Regel: Möglichst so schnell wie möglich den Schaden an das Versicherungsunternehmen weiterleiten! Ansonsten kann es passieren, dass die Leistungen eingeschränkt werden. Weiterhin muss der Versicherungsnehmer helfen, die Schadenhöhe zu bestimmen. Das bedeutet, er sollte sich kooperativ zeigen, die Ärzte müssen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, damit der Versicherungsgeber den Schaden genau bestimmen kann. Mittels dieses Vorgehens zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung den Schaden aus.
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