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Vorteile der GrundfähigkeitsversicherungDie Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung sind extrem vielseitig; betrachet man sie, lohnt sich das Abwägen. Zunächst einmal sei erwähnenswert, dass bestehende Arbeitslosigkeit, kein Hinderniss für den Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ist. Weiterhin sind alle Berufsgruppen versicherbar – bei der BU gibt es hier bekanntlich Einschränkungen. Ein weiterer Punkt, der für die Grundfähigkeitsversicherung spricht, ist die Tatsache, dass sehr geringe Beurteilungskriterien gelten. Das bedeutet, dass eine negative Krankenhistorie, kein Hinderniss ist, in die Grundfähigkeitsversicherung einzusteigen. Für eine unbürokratische, schnelle und einfache Schadenregulierung sorgen die klar definierten Regelungen: Bei Erreichen der Pflegestufen 2 oder 3 tritt der Leistungsfall ein. Wie bei der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeit wird also der Schaden mit der vereinbarten Versicherungssumme reguliert. Werden mindestens drei der folgenden Fähigkeiten für mindestens ein Jahr eingeschränkt sein, tritt ebenfalls der Leistungsfall ein: Diese Punkte sind im Fähigkeitskatalog 2 festgelegt. Im Fähigkeitskatalog 1 ist festgelegt, dass der Leistungsfall eintritt, wenn man von den folgenden Fähigkeiten mindestens eine für 12 Monate oder länger nicht mehr ausführen kann: Wenn man aufgrund körperlicher Einschränkungen unfähig geworden ist, sich zu orientieren, wenn man nicht mehr sehen oder sprechen kann oder wenn die Hände gänzlich unbrauchbar geworden sind. Tritt der Leistungsfall ein, ist man ab Leistungsauszahlung beitragsbefreit. Dies ist also der größte Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung: Die klare Definition des Leistungsfalls.
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