Die Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen sind die Grundlagen eines Versicherungsvertrages, an die sich beide Parteien binden.

Und dass jedem Versicherungsnehmer diese Grundlagen vorliegen, regelt seit Beginn des Jahres 2008 ein neues Gesetz. In der Vergangenheit kam es tatsächlich häufig vor, dass dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt wurden, sodass dieser im Versicherungsfalle seine Rechte und Pflichten nicht nach verfolgen konnte. Oder der Versicherungsnehmer hat unterschrieben, weil ihm ein Vertreter den Mund wässrig gemacht hatte, und die Versicherungsbedingungen wurden ihm erst nachher ausgehändigt. Hat der Versicherungsvertreter etwas mit seinen Darstellungen übertrieben, hatte der Versicherungsnehmer vier Wochen lang ein Widerspruchsrecht.

Der Vorteil an diesem neuen Gesetz ist also die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer sämtliche Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen muss und sich somit seiner Rechte und Pflichten versichern kann.

Was aber enthalten die Versicherungsbedingungen für Informationen? Zunächst einmal werden die vertraglichen Grundlagen geklärt. Bis wann ist der Vertrag gültig und wer ist abgesichert? Wo findet der Vertrag Gültigkeit? Welche Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag? Wann beginnt und endet der Vertrag? Wie kann man kündigen? Wie werden die Prämien berechnet und beglichen? Können sie mit Leistungen verrechnet werden? Wodurch tritt der Schadensfall ein? Wie wird die Leistungshöhe berechnet?

Bei BU: Was passiert, wenn sich der Grad der Berufsunfähigkeit ändert? Gibt es Hinterbliebenenschutz und wer ist im Ablebensfalle bezugsberechtigt? Wie verhält man sich im Schadensfall und was ist nicht versichert? Prämienanpassung? Erfüllungsort? Gerichtsstand? Datenschutz? Besteht die Möglichkeit, dass die Leistungen gekürzt oder gar verweigert werden? Können Ansprüche verpfändet oder beliehen werden? Wer übernimmt beim Ableben die Bestattungskosten?
Das ist nur ein kleiner Auszug möglicher Versicherungsbedingungen. Im Einzelnen setzen sie also die Qualitätsmaßstäbe einer Versicherung.