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Vorteile der Dread-Disease-VersicherungDie Dread-Disease-Versicherung hat einen Vorteil mit allen anderen Privatversicherungen gemeinsam: Sie schützt. Um genauer zu werden: Der Versicherungsnehmer einigt sich vorher vertraglich mit dem Versicherungsgeber, welche Krankheiten geschützt sein sollen. Um dies genauer zu bestimmen, lohnt sich ein Blick in die familiäre Krankenhistorie, die Aufschluss darüber gibt, ob es bereits Krebsfälle oder ähnliches gab. Durch das Ausbrechen einer solchen Krankheit oder durch einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall wird der Patient und Versicherungsnehmer dank der Versicherung hohe finanzielle Aufwendungen ausgleichen können. Weiterhin ist die Dread-Disease-Versicherung kombinierbar mit einem Hinterbliebenenschutz. Tritt durch die Krankheit das Ableben des Patienten ein, ist also auch für die hinterbliebene Familie gesorgt. Geht es darum, einen Single abzusichern, wird dieser bei Krankheitsausbruch im Erlebensfall mit einer höheren Auszahlung rechnen können. Die Dread-Disease-Versicherung ist übrigens mit Steuervorteilen verbunden: Verstirbt die versicherte Person aufgrund der versicherten Krankheit, ist der Hinterbliebenenschutz für diese steuerfrei. Die Auszahlung im Erlebensfall ist ebenso steuerfrei. Zwei Varianten der Dread-Disease-Versicherung stehen für den Versicherungsnehmer zur Auswahl: Bei der ersten Möglichkeit wird die Erkrankung erst diagnostiziert und anschließend der Versicherungsbetrag ausbezahlt. Der Vertrag ist dann beendet, wenn die Auszahlung stattgefunden hat. Wer bereits in seine Altersvorsorge einbezahlt, kann diese Möglichkeit wählen. Die Alternative eignet sich auch als Vorsorgeschutz für das Alter und empfiehlt sich jedem, der bisher nicht vorgesorgt hat: Auch hier wird diagnostiziert und ausbezahlt. Allerdings wird der Vertrag an dieser Stelle nicht beendet. Der Versicherungsnehmer zahlt weiterhin die vereinbarte Prämie bis zum fristgerechten Ablauf des Vertrages und bekommt dann die neu angesparte Summe ausbezahlt.
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